Allgemeine Geschäftsbedigungen, Sonderbedingungen

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Basis Geschäftsbedingungen der b2c.de GmbH



1. Geltungsbereich der Basis Geschäftsbedingungen

1. 1.1 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Weiteren: b2c.de-Basis-AGB) erfassen die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden
und der b2c.de GmbH, soweit die b2c.de-Basis-AGB Regelungen zu einzelnen Elementen der Geschäftsbeziehung enthalten.

1. 1.2 Ergänzend und im Übrigen gelten die Deutschen Gesetze.

1. 2 Wenn aufgrund des Bestellvorganges zwischen dem Kunden und der b2c.de GmbH keine Vertragsbeziehung begründet wird, bestimmen
sich die vertraglichen Rechte und Pflichten des Kunden ausschließlich gemäß dem Vertrag, der zwischen dem Kunden und der von der
b2c.de GmbH vertretenen Drittfirma zustande kommt.

1. 3 Die Vertragsbedingungen von Drittfirmen, mit denen der Kunde unter Inanspruchnahme der b2c.de-Internetdienste in geschäftliche
Beziehungen tritt, werden von den b2c.de-Basis-AGB nicht beeinflusst.

1. 4.1 Abhängig davon, welche Leistungen und Waren der Kunde von b2c.de beziehen möchte, werden die Regelungen dieser b2c.de-Basis-AGB
ergänzt durch die weiter einschlägigen Sonderbedingungen.

1. 4.2 Sonderbedingungen im Sinne von Ziffer 1.4.1 gehen den Regelungen dieser Basisgeschäftsbedingungen vor. Sofern die Sonderregelungen
zu einzelnen Regelungsbereichen keine Aussage treffen, gelten die b2c.de-Basis-AGB unbeschränkt.

2. Anschlussgebühren bei der Vermittlung von Handyverträgen

2. 1 Wird dem Kunden eine Anschlussgebühr vom Mobilfunkanbieter belastet, erhält er diese von der b2c.de GmbH durch Einlösung eines
Gutscheines ersetzt, wenn und soweit die Erstattung der Anschlussgebühr Bestandteil des jeweiligen Angebotes ist. Der Gutschein kann
mittels eines Anrufes durch den Kunden innerhalb von 4 Wochen ab Vertragsaktivierung gemäß der Anleitung auf dem Gutschein eingelöst
werden. Den Gutschein, der alle zur Einlösung erforderlichen Daten enthält, erhält der Kunde bei Bestellung.

2. 2 Wenn der vermittelte Handyvertrag vom Mobilfunkanbieter mit einer Anschlussgebühr belastet ist und der Mobilfunkanbieter für Rechnung
des Kunden diese gegenüber b2c.de belastet, so hat b2c.de gegen den Kunden einen Erstattungsanspruch, der verfällt, wenn der Kunde
innerhalb von 4 Wochen ab Vertragsaktivierung den Gutschein einlöst. Andernfalls ist b2c.de berechtigt, diesen Betrag mittels Bankeinzug
dem Kunden zu belasten.

3. Lieferbedingungen für von der b2c.de GmbH geschuldete Leistungen

3. 1 Die b2c.de GmbH ist zu Teillieferungen berechtigt.

3. 2 Die b2c.de GmbH haftet bei Verzögerung der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit der b2c.de GmbH oder ihrer
Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. In anderen Fällen der Verzögerung der Leistung wird die
Haftung der b2c.de GmbH für den Schadensersatz neben und statt der Leistung wegen Verzögerung auf 15% des Brutto-Wertes des von der
Verzögerung betroffenen Teils der Lieferung begrenzt. Im Falle der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten wird die Haftung
jedoch auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Weiter gehende Ansprüche des Käufers sind - auch nach Ablauf einer der
b2c.de GmbH etwa gesetzten Frist zur Leistung - ausgeschlossen. Die vorstehende Begrenzung gilt nicht bei Haftung wegen der Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

3. 3 Die weiteren gesetzlichen Ansprüche und Rechte des Kunden wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.

4. Erstattung der Grundgebühr und Mindestumsätzen

4. 1 Bei Angeboten, bei denen die monatliche Grundgebühr des Mobilfunkanbieters ganz oder teilweise erstattet wird, schreibt b2c.de im Wege
der Vorauszahlung das Guthaben je nach Angebot entweder als einmaligen Betrag 8 Wochen nach Aktivierung der Sim-Karte oder in zwei
gleichen Teilen, jeweils 8 Wochen und 12 Monate nach Aktivierung der Sim-Karte auf das Guthabenkonto des Kunden gut. Der Kunde kann
nach Eingang des Guthabens auf seinem Guthabenkonto die Auszahlung beantragen oder mit diesem bei b2c.de einkaufen.

4. 2 Soweit es sich bei dem auf dem Guthabenkonto befindlichen Betrag um ein Guthaben i.S.d. Ziff. 4.1 handelt, verjährt der Anspruch des
Kunden auf Auszahlung nach einem Jahr, beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem der Betrag auf dem Guthabenkonto gutgeschrieben
wurde.

4. 3 Ist der Kunde zur Zahlung seiner Grundgebühr nicht mehr verpflichtet, z.B. wegen Insolvenz des Mobilfunkanbieters oder kommt der Kunde
seiner Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Mobilfunkanbieter nicht nach, besteht folglich kein Anspruch auf Erstattung. Bereits in Voraus
gutgeschriebene Beträge können vom Guthabenkonto zurückgebucht werden, bzw. für den Fall, dass eine Auszahlung bereits erfolgt ist, vom
Kunden zurückgefordert werden.

5. Gewährleistung und Haftung bei Kaufgeschäften

5. 1 Soweit ein von der b2c.de GmbH zu vertretender Mangel an einem Vertragsgegenstand vorliegt, ist b2c.de zunächst und binnen
angemessener Frist zur Nacherfüllung berechtigt; bis zur gescheiterten Nacherfüllung hat der Kunde keinen Anspruch auf Preisherabsetzung
oder Rücktritt vom Vertrag.

5. 2 Der Kunde muss der b2c.de GmbH gegenüber den Mangel beschreiben und das ihm zustehende Wahlrecht zwischen Mangelbeseitigung
und Ersatzlieferung einer mangelfreien Sache ausüben. Wenn der Käufer die b2c.de GmbH ohne Bestimmung der Art der Nacherfüllung zur
Mangelbeseitigung auffordert, geht das Wahlrecht bezüglich der Art der Nacherfüllung auf die b2c.de GmbH über.

5. 3 Die Durchführung der Nacherfüllung unterliegt folgenden Regelungen:

5. 3.1 Der b2c.de GmbH stehen zwei Nacherfüllungsversuche zu, bevor die Nacherfüllung als gescheitert angesehen werden kann.

5. 3.2 Die b2c.de GmbH kann die vom Kunden gemäß Ziffer 5.2. gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn diese nur mit
unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Unverhältnismäßig ist die gewählte Nachbesserung zum Beispiel dann, wenn die Reparaturkosten
sich auf Grundlage des Kostenangebotes einer Fachfirma oder des Produktherstellers auf 120% des Bestellwertes belaufen würden.

5. 3.3 Wenn auch die nach Ablehnung der vom Kunden gewählten Nacherfüllung verbleibende Art der Nacherfüllung unwirtschaftlich ist, so ist die
b2c.de GmbH auch diesbezüglich zur Leistungsverweigerung berechtigt. Die Rechte des Kunden bestimmen sich dann nach den §§ 280, 283
bis 285, 311a und 326 BGB.

5. 3.4 Die b2c.de GmbH kann in Erfüllung der Nacherfüllungsverpflichtung dem Kunden einen Erfüllungsgehilfen benennen, an den mit
Versendungsrisiko für die b2c.de GmbH die mangelhafte Sache übersendet werden soll. Der Kunde soll nach Benennung eines solchen
Erfüllungsgehilfen die Sache an diesen versenden.

5. 3.5 Die b2c.de GmbH trägt die Aufwendungen für die Nacherfüllung in dem sich aus § 439 BGB ergebendem Umfang, ohne dass die Regelungen
der Ziffer 5.3.3. eingeschränkt werden.

5. 3.6 Der Kunde hat anlässlich der Versendung der Ware im Zuge der Abwicklung der Nacherfüllung die Pflichten gem. Ziffer 11.3.

5. 4 Der Kunde verliert seinen Anspruch auf Nacherfüllung, wenn er die Mängelbeseitigung selbst oder ohne vorherige schriftliche
Zustimmung der b2c.de GmbH durch Drittfirmen, insbesondere durch den Hersteller, vornehmen lässt. Der Kunde hat dann auch
keinen Anspruch auf Aufwendungsersatz.

5. 5 Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Kunde erst geltend machen, wenn die
Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Das Recht des Kunden zur Geltendmachung von weitergehenden Schadenersatzansprüchen zu den
nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.

5. 5.1 Die b2c.de GmbH haftet unter den Voraussetzungen der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf
einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der b2c.de GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihren Erfüllungsgehilfen beruhen,
sowie
- für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden,
- für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen oder
- Arglist der b2c.de GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen.

5. 5.2 Soweit die b2c.de GmbH bezüglich des Vertragsgegenstandes oder Teile desselben eine Beschaffenheit- und/oder Haltbarkeitsgarantie
abgegeben hat, haftet sie auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder
Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar am Vertragsgegenstand eintreten, haftet die b2c.de GmbH allerdings nur dann, wenn das Risiko
eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheit- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.

5. 6 Die b2c.de GmbH haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten oder einer Kardinalpflicht betrifft. Das Gleiche gilt, wenn dem Kunden Ansprüche auf Schadenersatz statt der
Leistung zustehen. Die b2c.de GmbH haftet jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar
sind.

5. 7 Eine weitergehende Haftung der b2c.de GmbH ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltendgemachten Anspruchs ausgeschlossen;
dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung. Hiervon
unberührt bleibt die Haftung der b2c.de GmbH gem. Ziffer 3.3. Soweit die Haftung der b2c.de GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt
dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

5. 8 Die Gewährleistungsansprüche des Kunden gem. § 437 BGB, modifiziert durch diese Ziffer 4 der b2c.de-Basis-AGB, verjähren

5. 8.1 in zwei Jahren ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, wenn Vertragsgegenstand eine neue Kaufsache ist

5. 8.2 in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, wenn Vertragsgegenstand eine gebrauchte Kaufsache ist.

6. Sonstige Leistungsbestimmungen

6. 1 Wenn die b2c.de GmbH einzelne Produkte und Dienstleistungen mit einer Produkt-, Beschaffenheits- oder Leistungsbeschreibung näher
umschreibt, ergibt sich die Leistungspflicht der b2c.de GmbH vorrangig hieraus. Derartige Produkt-, Beschaffenheits- oder
Leistungsbeschreibungen stellen in keinem Fall Haltbarkeits- oder Beschaffenheitsgarantie dar. Sämtliche Zeichnungen, Abbildungen,
technische Daten, Gewichts- und Maßangaben sind unverbindlich.
Wenn es sich um Aktionsgeräte ohne Farbangabe handelt, besteht für den Kunden kein Anspruch auf ein Gerät in einer bestimmten Farbe,
farbliche Abbildungen sind insoweit nicht verbindlich. Die Farbauswahl bei Aktionsgeräten ist nicht steuerbar!

6. 2 Beschaffenheitsbeschreibungen oder Herstellergarantien von Dritten, mit denen der Kunde unter Inanspruchnahme der b2c.de-
Internetdienste in geschäftliche Beziehungen tritt, die der Kunde über die von der b2c.de GmbH redaktionell verantworteten Websites zur
Kenntnis nimmt, stellen in keinem Fall eine Haltbarkeits- oder Beschaffenheitsgarantie der b2c.de GmbH gegenüber dem Kunden dar.

7. Mitwirkungspflichten des Kunden und Hinweise zur Bonitätsprüfung

7. 1.1 Der Kunde muss dafür Sorge tragen, dass eine Lieferung der vertragsgegenständlichen Ware zu üblichen Zustellzeiten möglich ist.

7. 1.2 Die b2c.de GmbH kann die Ware durch Abgabe der Ware beim Nachbar unter Anwendung der Zustellbedingungen der beauftragten
Paketdienste liefern, wenn nicht der Kunde eindeutige und offensichtliche Vorkehrungen trifft, dass die Ware nicht bei Nachbarn abgegeben
werden soll.

7. 2 Wenn der Kunde eine Bestellung vornimmt, die ein Mobilfunktelefon (Handy) - oder ein oder mehrere andere Geräte und einen
Mobilfunkvertrag zum Gegenstand hat und bei der das Handy unter der Bedingung des Abschlusses eines Mobilfunkvertrages zu einem
vergünstigten Preis verkauft wird,

7. 2.1 muss der Kunde den Mobilfunkvertrag nach angemessener Vertragsprüfungsdauer, jedoch spätestens nach einer Woche vollständig
ausgefüllt und unterschrieben an die b2c.de GmbH versenden. Der Kunde muss der b2c.de GmbH den aus einer verspäteten oder
unvollständigen Vertragsübersendung entstehenden Schaden ersetzen.

7. 2.2 schuldet der Kunde der b2c.de GmbH den regulären Verkaufspreis des Handys, wenn ein Mobilfunkvertrag wegen unzureichender Bonität
des Kunden von einem Mobilfunkbetreiber nicht abgeschlossen wird.

8. Eigentumsvorbehalt

8. 1 Die b2c.de GmbH behält sich das Eigentum an sämtlichen Vertragsgegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Kaufvertrag vor.

8. 2 Der Kunde hat der b2c.de GmbH von allen Zugriffen Dritter, insbesondere von Vollstreckungsmaßnahmen sowie sonstigen
Beeinträchtigungen seines Eigentum unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Die b2c.de GmbH kann vom Kunden den Ersatz aller Schäden
und Kosten verlangen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtung und durch die erforderlichen Interventionsmaßnahmen gegen
Zugriffe Dritter entstehen.

8. 3 Verhält sich der Kunde vertragswidrig, insbesondere wenn der Kunde seiner Zahlungspflicht und trotz einer Mahnung der b2c.de GmbH nicht
nachkommt, kann die b2c.de GmbH nach einer vorherigen angemessenen Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und die Herausgabe der
noch in ihrem Eigentum stehenden Vertragsgegenstände verlangen. In der Zurücknahme der Vertragsgegenstände durch die b2c.de GmbH
liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Die dabei anfallenden Transportkosten trägt der Kunde. In der Pfändung eines Vertragsgegenstandes durch
die b2c.de GmbH liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Die b2c.de GmbH ist nach dem Erhalt der Vertragsgegenstände zu deren Verwertung
befugt. Der Verwertungserlös ist auf Forderungen der b2c.de GmbH - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen.

8. 4 Sollte die Geschäftsbeziehung zwischen der b2c.de GmbH und dem Kunden auf Basis laufender Rechnung abgewickelt werden, erstreckt
sich der Eigentumsvorbehalt auf alle Vorbehaltsgüter zur Sicherung der Saldenforderungen.

9. Haftung bei von der b2c.de GmbH für Dritte vermittelten Geschäften

9. 1 Soweit der Kunde die b2c.de-Internetdienste für die Bestellung von Produkten und Dienstleistungen benutzt, für die der Kunde der b2c.de
GmbH keine Vergütung schuldet, sondern die b2c.de GmbH über ihren Internet-Auftritt als Vertriebspartner von Dritten handelt und von den
Dritten vergütet wird, beschränkt sich die Haftung der b2c.de GmbH gegenüber dem Kunden auf Schäden, die auf einer unsachgemäßen,
von den Hersteller- oder Anbieter-Angaben abweichenden Produkt- oder Dienstleistungsbeschreibung beruhen.

9. 2 Die b2c.de GmbH haftet in den Fällen des Absatz 1 gegenüber dem Kunden nicht für die ordnungsgemäße oder rechtzeitige
Vertragserfüllung des von der b2c.de GmbH für den Dritten mit dem Kunden vermittelten Vertrages.

9. 3 Die Haftungsbeschränkung gem. Absatz 1 gilt nicht für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.

10. Zahlungsbedingungen

10.1 Sämtliche von der b2c.de GmbH an den Kunden gestellten Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Von Satz 1 unberührt
bleiben Besonderheiten, die sich aus der von dem Kunden im Rahmen des Bestellvorganges gewählten Zahlungsweges ergeben.

10.2 Für den Fall, dass der Kunde mit der Zahlung in Verzug gerät, schuldet er Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe.

10.3 Soweit sich aus dem vom Kunden im Rahmen des Bestellvorganges gewählten Zahlungsweges nichts anderes ergibt, ist der Kunde
verpflichtet, den Rechnungsbetrag unbar durch Überweisungen an die b2c.de GmbH zu bezahlen. Die Ablehnung von Schecks und
Wechseln behält sich die b2c.de GmbH vor.

10.4 Erfolgt die Zahlung der Entgelte durch Lastschrifteinzug und es fallen vom Kunden verursachte Rücklastschriften an, so berechnet die b2c.de
GmbH eine Bearbeitungsgebühr i.H.v. € 14,95 pro Lastschrift inklusive der für die b2c.de GmbH angefallenen Bankgebühren, es sei denn der
Kunde weist nach, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale. Bei erfolgtem Nachweis eines
wesentlich niedrigeren Schadens, erfolgt eine entsprechende Minderung der Gebühr.

11. Verbraucherrechte der Kunden im Fernabsatzverkehr

11.1 Die Rechte des Kunden, der Verbraucher ist, bestimmen sich nach dem Gesetz. Die b2c.de GmbH räumt dem Kunden hierbei ein
Widerrufsrecht ein. Über dieses Widerrufsrecht erhält der Kunde gem. den gesetzlichen Vorschriften Belehrungen und Hinweise.

11.2 Der wirksame Widerruf des Mobilfunkvertrages gegenüber einem Drittanbieter stellt jedoch, wenn die Ware nur im Zusammenhang mit dem
Abschluss eines Mobilfunkvertrags geliefert wurde, gleichzeitig einen Widerruf der Vertragserklärung zum Abschluss des Warenkaufs dar. Bei
rechtskräftigem Widerruf seines Mobilfunkvertrages ist der Kunde daher verpflichtet, die ihm mit dem Vertrag von der b2c.de GmbH
übersandte Ware vollständig, d.h. insbesondere sowohl alle Geräte wie auch die SIM-Karten innerhalb der Widerrufsfrist im Neuzustand
zurückzusenden oder hierfür den aktuellen Kaufpreis an die b2c.de GmbH zu entrichten.

11.3 Für den Fall der Ausübung des Widerrufsrechts muss der Kunde in jedem Fall für eine ordnungsgemäße Verpackung und einen
ordnungsgemäßen Versand der zurück zu gebenden Sachen Sorge tragen.

11.3.1 Um einen möglichen Wertverlust zu vermeiden, sollte der Kunde die Originalverpackung während des Bestehens des Widerrufsrechtes über
die gesamte Laufzeit der Wiederrufsfrist nicht zu entsorgen und

11.3.2 die Ware in der Originalverpackung zurücksenden und dabei die Originalverpackung mit einer versendefähigen, schützenden Umverpackung
versehen und insbesondere keine Aufkleber oder schriftlichen Notizen auf der Originalverpackung anbringen.

11.3.3 Für den Fall, dass die Originalverpackung bei der Rücksendung nicht verwendet wird, ist die Ware stoß- und sturzfest in einer vor Nässe
schützenden Umverpackung zu versenden. Eventuelle Wertersatzansprüche, die dadurch entstehen, dass die Ware nicht mehr original
verpackt oder unsachgemäß verpackt ist, behält sich die b2c.de GmbH ausdrücklich vor.

11.3.4 Der Kunde hat die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn
der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn der Kunde bei einem höheren Preis
der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat;
andernfalls ist die Rücksendung für den Kunden kostenfrei. Ab einem Warenwert von 40 Euro ist der Kunde verpflichtet, auf Kosten
von b2c.de die Sachen als versichertes Paket (nicht Päckchen) zu versenden. Die b2c.de GmbH bietet über www.eteleon.de oder die
Servicenummer 0188 / 09117117 (49ct./min aus dem dt. Festnetz, ggf. andere Preise Mobilfunk) die Möglichkeit, einen für den
Kunden kostenlosen Paketschein zu erhalten, über den der Kunde den Anforderungen des Satz 2 genügen kann.

11.3.5 Der Kunde ist verpflichtet, die Sachen ausschließlich an die von der b2c.de GmbH mitgeteilte Warenrücknahmedresse zurückzusenden; bei
einer Versendung an eine andere Adresse darf die b2c.de GmbH die Annahme verweigern.

11.4 Im Hinblick auf die Bewertung des Zustandes der vom Kunden zurückgesendeten Ware ist vorrangig die Liste der b2c.de GmbH maßgeblich,
in der einzelne Defekte und Schadensbilder aus Vereinfachungsgründen pauschaliert sind. Sollte ein Gerätezustand nicht in dieser Liste
aufgeführt sein, gilt der tatsächliche Wertverlust. Der Kunde kann die Liste unter www.eteleon.de/service herunterladen.

12. Verbraucherrechte des Kunden außerhalb des Fernabsatzverkehrs

12.1 Wenn der Kunde Verträge mit der b2c.de GmbH oder auf Vermittlung von der b2c.de GmbH abschließt, ohne dass diese unter Einsatz von
Fernabsatztechniken (z.B Internet, Telefonbestellung) zustande kommen, gewährt die b2c.de GmbH dem Kunden ein Widerrufsrecht nur,
wenn es sich um ein Haustürgeschäft bzw. Fernabsatzgeschäft handelt. Insbesondere wenn der Kunde Verträge in einem b2c.de Verkaufsoder
Showroom abschließt, besteht also kein Widerrufsrecht.

12.2 Steht dem Kunden gemäß Ziffer 12.1 ein Widerrufsrecht zu, gilt auch vorstehende Ziffer 11.

13. Annahmeverzug
Nimmt der Kunde die vertragsgemäß zugesandte Ware nicht ab oder verweigert er die Entgegennahme bzw. holt die Ware nach
Benachrichtigung durch die Transportperson bis zum Ablauf der Lagerzeit nicht ab, so befindet er sich im Annahmeverzug. Dies gilt nicht,
soweit der Kunde eine entsprechende Erklärung innerhalb der Fristen des Fernabsatzgesetzes abgibt bzw. die Ware innerhalb der Fristen
des Fernabsatzgesetzes zurücksendet. Während des Annahmeverzuges ist die b2c.de GmbH berechtigt die Ware auf Kosten und Gefahr des
Kunden einzulagern und sich hierzu auch eines Lagerhalters zu bedienen. Für die Lagerung berechnet die b2c.de GmbH pro Monat 2 % des
Nettoeinkaufssumme pro Monat bis zu einem Maximalbetrag in Höhe von 30,00 EUR. Für den Fall des Annahmeverzuges ist die b2c.de
GmbH berechtigt, vom Kaufvertrag zurück zu treten und eine Schadenersatzpauschale in Höhe von 20% der Nettoeinkaufssumme geltend zu
machen. Für den Fall, dass die b2c.de GmbH durch die Nichtabnahme und Lagerung ein höherer Schaden entstanden ist, ist die b2c.de
GmbH berechtigt diesen gegenüber dem Kunden geltend zu machen. Dem Kunden seinerseits steht der Nachweis offen, dass der b2c.de
GmbH kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Mobilfunkverträge, die mit dem
Mobilfunkanbieter zustande gekommen sind, von diesem Rücktritt nicht erfasst werden.

14. Sonstiges

14.1 Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und der b2c.de GmbH können ohne schriftliche Einwilligung der b2c.de
GmbH nicht abgetreten werden.

14.2 Auf die Vertragsbeziehungen zwischen der b2c.de GmbH und dem Kunden ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland
anzuwenden.

14.3 Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, so ist Gerichtsstand München.

15. Änderungsvorbehalt

15.1 b2c.de behält sich vor, diese Geschäftsbedingungen zu ändern.

15.2 Wenn der Kunde mit b2c.de in einem Dauerschuldverhältnis steht (z.B. Mobilfunkvertrag, Mitgliedschaft oder ähnliches) wird b2c.de dem
Kunden Änderungen per E-Mail mitteilen und ihn dabei darauf hinweisen, dass diese Änderungen als angenommen gelten, wenn er nicht
binnen vier Wochen den Änderungen widerspricht.

Stand: Mai 2011